Samstag, 1. Juli 2017

Ungleichheit II

Vor kurzem erst hatte ich mich zum Thema Ungleichheit ausgelassen, die eng verknüpft ist mit Technologiewandel und Innovation, aber auch mit der Globalisierung. Noch wird die Debatte auch in Deutschland kontrovers geführt, ob wir überhaupt eine steigende Ungleichheit beobachten können. Ich hatte in meinem letzten Blogartikel die OECD Studie "Skills Outlook" zitiert, die für die OECD-Lände in den letzten 10 Jahren ein deutliches Auseinanderentwickeln der oberen und unteren Qualifikationsgruppen beschrieb und insbesondere für den mittleren Qualifikationsbereich einen Rückgang feststellte. Kurz darauf veröffentlichte die Zeit einen Beitrag, indem diese OECD Ergebnisse zumindest für Deutschland in Frage gestellt wurden. Mit dem Ausgangsdaten der OECD und Daten des Institut für Arbeitsmarktforschung zeigten die Autoren, dass es zwar zu Beginn der untersuchten Periode tatsächlich einen Rückgang der mittleren Qualifikationsniveaus zugunsten der unteren und oberen Qualifikationsniveaus gab, seitdem aber eher ein Trend zur Aufwärtsqualifizierung zu beobachten ist. Und dies hat natürlich auch Folgen für die Entlohnung und damit für die potentielle Ungleichheit in Deutschland.

Trotz dieser Scharmützel ist es aber auch in Deutschland mittlerweile angekommen, dass insbesondere in Zeiten der Digitalisierung und Automatisierung eine Gefahr für den gesellschaftlichen Frieden besteht, weil Ungleichheiten tendenziell zunehmen. Interessant fand ich daher die letzten Tage, dass es durchaus Bemühungen gibt, hier noch regelnd einzugreifen oder zumindest die Folgen zu lindern.

Für Aufsehen hat die Entscheidung der EU-Kommission zum Monopolverfahren gegen Google gesorgt. Dazu trug insbesondere die enorme Summe des verhängten Strafgeldes bei, die alle bisherigen Ausmaße überstieg. Manche Kommentatoren sehen hier aber auch einen Meilenstein des Wettbewerbsrechts, um die großen Plattformbetreiber in ihre Schranken zu weisen und zumindest etwas Waffengleichheit der verschiedenen Anbieter zu garantieren. Auch das deutsche Kartellamt begrüßt diesen Kurs und war in die Untersuchungen der Europäischen Kommission eingebunden. Gleichwohl fragt sich, ob damit auch systematisch der Trend eingeschränkt wird, das große Anbieter in der digitalen Plattformökonomie immer größer und mächtiger werden. Vermutlich nicht, aber zumindest zeigt der Staat als Garant des Wettbewerbs ein klein wenig seine Zähne. In den USA wird das europäische Urteil übrigens meist ziemlich kritisch gesehen, nur im New Yorker habe ich einen sehr wohlwollenden Kommentar gefunden, der die europäischen Wettbewerbshüter ihr auf der Höhe des digitalen Zeitalters sieht, als die amerikanischen. Auch der wirtschaftsliberale Economist scheint eher abgetan vom europäischen Kampf gegend die Netzwerkeffekte der digitalen Ökonomie.

Eine zweite Meldung kam zu Anfang der Woche, als sich die Koalitionsverhandlungen der neuen Partner in Schleswig-Holstein langsam ihrem Ende näherten. Für einen Moment sah so aus, als wenn Schleswig-Holstein als erstes Land ein Experiment in Sachen bedingungsloses Grundeinkommen starten würde. Am Ende trauten sich die Koalitionspartner zwar nicht, aber zumindest ein Prüfauftrag ist im Koalitionsvertrag vermerkt, und damit rückt ein solches Experiment auch in Deutschland in etwas größere Nähe. Privat gibt es ein solches Experiment auch in Deutschland schon, und in anderen Ländern wird munter experimentiert. In der Diskussion um die digitale Revolution und wachsende Ungleichheit wird das bedingungslose Grundeinkommen immer wieder als Instrument angeführt, um den sozialen Ausgleich zumindest im Nachhinein wieder etwas herzustellen.

Unterm Strich also zwei kleine Indizien, dass die Auseinandersetzung mit den Folgen der digitalen Revolution an Fahrt aufnimmt. Wir dürfen gespannt sein was die nächsten Monate und Jahre bringen.

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